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Samstag, 12. April 2025
In einer Geschäftswelt, in welcher alles über digitale Kanäle ausgetauscht wird, ist die E-Mail Nachricht eines der wichtigsten Kommunikationsmittel. Täglich gehen unzählige Mails ein und aus – mit Informationen, Verträgen, Belegen und Absprachen, die geschäftsrelevant sind. Doch was passiert mit diesen Daten, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Oder wenn ein Mail aus Versehen gelöscht wird? Und wie erfüllt man dabei gleichzeitig die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten?
Eine professionelle E-Mail-Archivierung kann hier Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.
Für Unternehmen – insbesondere für KMU – bringt eine strukturierte E-Mail-Archivierung viele Vorteile. Einerseits reduziert sie Risiken im Zusammenhang mit Datenverlust, Compliance-Verstössen oder rechtlichen Anforderungen. Andererseits ermöglicht sie den schnellen Zugriff auf geschäftsrelevante Informationen, auch wenn diese Jahre zurückliegen oder der ursprüngliche Absender nicht mehr im Unternehmen tätig ist.
Vor allem in folgenden Fällen ist eine Archivierungslösung von besonderer Bedeutung:
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte geschäftliche Unterlagen während einer festgelegten Zeit aufzubewahren. Die zentrale Norm dazu ist Artikel 958f OR, der zwei Fristen definiert:
Das bedeutet: Auch E-Mails, die relevante Informationen zu Geschäftsvorgängen enthalten, müssen in vielen Fällen über ein Jahrzehnt hinweg aufbewahrt werden – revisionssicher, vollständig und unveränderbar.
Was passiert mit den E-Mails, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Diese Frage betrifft sowohl technische wie rechtliche Aspekte.
Dienstliche Mails, die über das geschäftliche E-Mail-Konto eines Mitarbeitenden empfangen oder versendet wurden, gelten als Teil des Unternehmensvermögens – das heisst: Der Arbeitgeber darf in der Regel darauf zugreifen. Wie immer ist die Situation hier nicht so einfach – da auch geschäftliche E-Mails oft Privates enthalten.
Wurde den Mitarbeitenden die private Nutzung der geschäftlichen E-Mail-Adresse erlaubt (explizit oder stillschweigend), muss zwischen privaten und dienstlichen Nachrichten unterschieden werden. Gemäss Artikel 328 OR sowie den Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit der Mitarbeitenden zu schützen – auch nach deren Austritt.
Damit E-Mail-Archivierung nicht nur eine Pflicht, sondern ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen ist, setzen wir bei unseren Kunden auf die Lösung REDDOXX MailDepot. Diese TÜV-zertifizierte Archivierungsplattform erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und geht dabei weit über das gesetzlich Notwendige hinaus: Sie bietet Komfort, Performance, Sicherheit und ein Höchstmass an Flexibilität.
REDDOXX lässt sich nahtlos in verschiedenste Infrastrukturen integrieren – ob lokal oder in der Cloud. Unterstützt werden unter anderem:
Diese breite Kompatibilität macht REDDOXX zur idealen Lösung für Unternehmen mit unterschiedlichsten IT-Landschaften.
Eine gesetzeskonforme E-Mail-Archivierung ist längst keine Option mehr, sondern Pflicht. Dies ist nicht nur relevant betreffend der Aufbewahrungspflicht, sondern auch im Streit mit Mitbewerbern, Kunden und ehemaligen Mitarbeitern. Denn nur eine saubere E-Mail-Archivierung können Unternehmen in diesen Fällen den tatsächlichen Ablauf und Tatbestand lückenlos dokumentieren.
Stefan Szalai |
Stefan Szalai (Info Banner mit Bild, E-Mail, Buchungslink und Telefon)
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